Leasing

in Waiblingen bei Fahrrad Ries

Durch die neue Regelung des Steuerrechts gilt das Dienstwagenprivileg mittlerweile auch für Fahrräder und Pedelecs / E-Bikes. Sie profitieren als Radfahrer von steuerlichen Vorteilen und können diese auf Ihr individuelles Wunschrad anwenden.

Das Fahrrad wird dabei über die monatliche Gehaltsabrechnung bei Arbeitnehmern unkompliziert und komfortabel bezahlt. Selbstverständlich gilt diese Regelung auch für Selbstständige. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bezahlung in Form eines Leasings durchgeführt wird. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir arbeiten in diesem Bereich mit folgenden Partnern zusammen:

Business Bike Leasing

Wunschfahrrad
Sie suchen sich Ihr neues Bike bei uns aus
Anfrage
Sie stellen die Anfrage über uns zur Prüfung
Prüfung
Bei positiver Prüfung wird Ihnen der Vertrag zugeschickt
Arbeitgeber
Den Vertrag geben Sie beim Arbeitgeber ab
Abholung
Sie holen Ihr individuelles Wunsch-Bike bei uns ab

Jobrad

Arbeitgeber-Check
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Wunschfahrrad
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Angebot
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Antrag
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Abholung
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