Durch die neue Regelung des Steuerrechts gilt das Dienstwagenprivileg mittlerweile auch für Fahrräder und Pedelecs / E-Bikes. Sie profitieren als Radfahrer von steuerlichen Vorteilen und können diese auf Ihr individuelles Wunschrad anwenden.
Das Fahrrad wird dabei über die monatliche Gehaltsabrechnung bei Arbeitnehmern unkompliziert und komfortabel bezahlt. Selbstverständlich gilt diese Regelung auch für Selbstständige. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bezahlung in Form eines Leasings durchgeführt wird. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit folgenden Partnern zusammen:
Business Bike Leasing
- Wunschfahrrad
- Sie suchen sich Ihr neues Bike bei uns aus
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Jobrad
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